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Neue Verordnung für Ergotherapie

Ab dem 01. April 2024 tritt der Vertrag zur erweiterten Versorgungsverantwortung in der ambulanten ergotherapeutischem Behandlung in Kraft. Die Ergotherapie ist damit der erste Heilmittelbereich, in welchem eine Blankoverordnung für eine flexiblere Behandlung eingeführt wird. 


Was ist die Blankoverordnung?

Die neue Blankoverordnung soll eine flexiblere und bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten ermöglichen.
Die behandelnde Therapeutin oder der Therapeut erhalten mehr Verantwortung bei der Gestaltung von Therapiestunden, indem diese selbst über die Art, Dauer und Taktung der Behandlungen entscheiden dürfen.


Wie funktioniert die Verordnung?

Eine Blankoverordnung wird weiterhin von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Anders als bei einer regulären Verordnung, bleiben bei der neuen Blankoverordnung jedoch einige Felder leer.
An diesen Stelle kann die Therapeutin oder der Therapeut nun selbst entscheiden welche Therapien, mit welcher Dauer und Taktung, durchgeführt werden.


Für wen gilt die Verordnung?

Ab dem 01.04.2024 gilt die Blankoverordnung zunächst für Ergotherapie Patientinnen und Patienten mit Diagnosen der Gruppen SB1, PS3 sowie PS4. Die Ergotherapie ist der erste Heilmittelbereich, in welchem diese besonders flexible Verordnungsart eingeführt wird.

Die betreffenden Gruppen beinhalten dabei die folgenden Erkrankungen und Diagnosen:

Gruppe SB1

  • Morbus Bechterew
  • Rheumatoide Arthritis (Mitbefall der Wirbelsäule)
  • WS-Frakturen (auch postoperativ)

Gruppe PS3

  • Abhängigkeitssyndrome
  • Depressive Störungen
  • Funktionsstörungen der Orientierung in Raum, Zeit und Person
  • Schizophrenie und warnhafte Störungen
  • Störung emotionaler Funktionen

Gruppe PS4

  • Morbus Alzheimer, insbesondere im Stadium der leichten Demenz
  • Schädigung der spezifischen Mentalen Funktion (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Schlaf, Verhalten, emotionale Funktionen)

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne