Zum Hauptinhalt springen

Fragen & Antworten

Eine physiotherapeutische Behandlung verfolgt das Ziel Schmerzen zu lindern, die Muskulatur zu stärken und die Beweglichkeit zu fördern. Der Begriff Physiotherapie stammt aus dem griechischen und leitet sich von Wörtern „phýsis“ für Natur und „therapeía“ für das Wiederherstellen der natürlichen Funktion ab.

Fragen zur Behandlung

Wer verschreibt mir Therapien?

Der Bedarf an Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie wird durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt festgelegt.
Physiotherapie und Ergotherapie wird meist von allgemein Mediziner:innen, aber auch Orthopäd:innen, Neurolog:innen und Chirurg:innen verordnet. Der Bedarf an Logopädie wird meist durch Kinderärtz:innen und Hausärzt:innen, aber auch Kieferorthopäd:innen, Neurolog:innen sowie Kinder- und Jugendpsychater:innen verordnet.

Wie viele Behandlungen pro Woche sind möglich?

Wie viele Behandlungen Sie pro Woche erhalten entscheidet Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt, bei der Ausstellung der entsprechenden Verordnung. Der Therapiebedarf wird dabei im Einzelfall und abhängig von der Diagnose definiert.

Wie lange dauert eine Sitzung?

Die Länge einer physiotherapeutischen Sitzung beträgt 30 Minuten, im logopädischen Bereich sind es 45 Minuten.
Bei ergotherapeutischen Behandlungen variiert die Sitzungslänge anhand der gestellten Diagnose. Eine Behandlung kann daher 30-, 45- oder 60-Minuten andauern.

Bezahlt meine Krankenkasse die gesamte Behandlung?

Liegt ein ärztliches Rezept für den Bedarf einer Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie Behandlung vor, übernimmt die gesetzliche sowie private Krankenkasse den Großteil der Behandlungskosten. In jedem Fall müssen Sie jedoch einen prozentualen Eigenanteil leisten. Abhängig von Ihrer Krankenkasse kann der Leistungsumfang bei Sonderleistungen variieren.

Können Termine abgesagt werden?

Ihren Therapietermin können Sie bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei absagen. Bei Nichterscheinen oder einer Terminabsage unterhalb dieser Frist, wird Ihnen eine Ausfallgebühr des verordneten Heilmittels in Höhe des Privattarifes berechnet. Im Ermessen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann die Ausfallgebühr in Einzelfällen erlassen werden.

Vor der ersten Therapiestunde wird zwischen Ihnen und dem Ambulanten Therapie Zentrum ein Behandlungsvertrag geschlossen, welcher grundlegende Regeln und Pflichten für beide Parteien festlegt. Dort finden Sie detaillierte Regelungen zu Absagen und Ausfallgebühren.


Fragen zu Hausbesuchen

Bietet das ATZ Hausbesuche an?

Wenn Ihnen nachweislich kein Besuch unserer Praxis in der Rigeikenstraße 2 in Witten-Bommern möglich ist, behandeln unsere Therapeut:innen Sie gerne auch direkt bei Ihnen Zuhause.
Wir bieten Hausbesuche in den folgenden Regionen an:

  • Witten
  • Wetter
  • Bochum (nur Langendreer)
  • Dortmund (Grenzgebiet zu Witten)
Wie erhalte ich Hausbesuche?

Um Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie im Hausbesuch zu erhalten, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis welcher belegt, dass Ihnen ein Besuch unserer Praxis nicht möglich ist.
Der Bedarf eines Hausbesuchs wird auf Ihrem Rezept vermerkt, welches Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin ausstellt. Ein Rezept kann dabei sowohl von Allgemeinmediziner:innen, als auch Fachmediziner:innen ausgestellt werden.


Fragen zu Zusatzleistungen

Welche Zusatzleistungen bietet das ATZ?

Das Ambulante Therapie Zentrum bietet Ihnen eine Vielzahl an Zusatzleistungen. Bitte beachten Sie, dass Zusatzleistungen nicht immer von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Zu unseren Zusatzleistungen gehören unter anderem:

  • Heilpraktische Leistungen

  • Craniosakrale Therapie

  • Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht

  • Massagen

  • osteopathische Behandlungen

  • Bindegewebsmassage

  • Nervenpunktmassage

  • Schröpfen

  • Manuelle Therapie

  • Warmpackungen

  • Ultraschallbehandlung

  • Reizstromtherapie

Übernimmt meine Krankenkasse auch Zusatzleistungen?

Ob Zusatzleistungen, beispielsweise Privat- oder Heilpraktikerleistungen, teilweise oder komplett übernommen werden ist abhängig von Ihrer Krankenkasse und eventuell geschlossenen Zusatzverträgen. Die Übernahme von Zusatzleistungen unterliegen meist einem jährlichen Budget, es wird also nur ein gewisser Rahmen erstattet.

Wir empfehlen Ihnen sich vor der Inanspruchnahme von Zusatzleistungen über eventuelle Erstattungen bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.